Sicherheitsbescheinigungen
Mit den beiden Bestandteilen des sogenannten vierten Eisenbahnpakets der
- der Verordnung (EU) vom 11. Mai 2016/796 über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und
- der Richtlinie (EU) 2016/798 vom 11. Mai 2016 über Eisenbahnsicherheit
sind unter anderem die Genehmigungsverfahren und die Sicherheitsbestimmungen bei der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) zentralisiert worden. Sicherheitsbescheinigungen (SiBe) müssen nunmehr bei der ERA beantragt werden. In den Prüfverfahren kommt jedoch den nationalen Sicherheitsbehörden (NSA) weiterhin eine entscheidende Rolle zu.
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Antragstellung zur Erteilung einer SiBe bei der ERA sowie in weiterer Folge in den Prüfverfahren bei den NSA‘s bis zur Aushändigung einer neuen, geänderten oder verlängerten SiBe.
In der Zwischenzeit können wir auf eine mehrjährige Erfahrung im Zulassungs- und Genehmigungsverfahren von SiBe’s zurückgreifen, welche uns besonders in Österreich aber auch in Süd- und Osteuropa zugutekommt. Wir übernehmen für Sie die Abwicklung von der Antragstellung bei der ERA über die Kontakte mit den NSA‘s im Verfahren bis zur Erteilung der SiBe. Des Weiteren kümmern wir uns um die Beschaffung der erforderlichen Dokumente, Unterlagen und Nachweise für Sie.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Beratung bei der Antragstellung
- Unterstützung beim Beschaffen und Aufbereiten von Dokumenten, Nachweisen, Zertifikaten, Zeugnissen sowie weiteren erforderliche Unterlagen für den Antrag
- Herstellung der Kontakte zu den nationalen Behörden (NSA) in den jeweiligen Ländern
- Vereinbaren und Wahrnehmen von Terminen mit und bei den jeweiligen nationalen Behörden oder Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU)
- Vorbereitung und ggf. auch Abschließen von Verträgen mit EIU oder weiteren Dienstleistern, welche zur positiven Erledigung unseres Auftrages erforderlich sind.