Zulassung von Schienenfahrzeugen für Süd- und Osteuropa
Mit der Richtlinie 2016/797/EG über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems, besser bekannt als viertes Eisenbahnpaket (4RP), setzt das europäische Parlament einen großen Schritt zur weiteren Öffnung der Bahnmärkte in den Mitgliedsstaaten.
Für Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) ergeben sich damit neue Möglichkeiten den
länderübergreifenden Schienengüterverkehr wirtschaftlich zu erschließen und attraktive
Personenrelationen anzubieten.
Voraussetzung für effizienten Verkehr ohne Zeit- und Komfortverlust ist jedoch die landesspezifische
Zulassung grenzüberschreitend eingesetzter Schienenfahrzeuge.
Wir kümmern uns, Sie fahren.
Mit langjähriger Erfahrung im Zulassungsprozess von Triebfahrzeugen und einem dichten Netzwerk zu Behörden, Notified Bodies (NoBo's) und Designated Bodies (DeBo's) übernehmen wir für Sie die komplette Abwicklung für Süd- und Osteuropa.
Von der Vorbereitung des Erstgespräches mit den relevanten Behörden der jeweiligen Länder, Durchführung des Antrags bei der europäischen Eisenbahnbehörde (ERA) oder nationalen Sicherheitsbehörden (NSB) und Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) bis zur Übergabe der Zulassungsdokumente, auch für Länder die nicht Teil der europäischen Union sind.
Ihr Partner für Traktion und Wagenmaterial. Problemlos aus einer Hand.
Egal ob Neuzulassungen oder Komponentenzulassungen nach Umbauten, Erweiterung des Einsatzgebietes oder Erneuerung ungültig gewordener Fahrzeuggenehmigungen des rollenden Materials - umsichtige Bearbeitung, Berücksichtigung einschlägiger Richtlinien und Verordnungen, nationaler Regelungen und technischer Besonderheiten für Fahrzeuge aller Hersteller gewährleisten rasches Inverkehrbringen sowie Sicherheit und Konformität im Betrieb.
Zertifizierte Services denen auch Sie vertrauen können.
- Vertetung des Antragstellers bei nationalen oder europäischen Behörden
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Durchführung der Prozesse entsprechend europäischer und nationaler Richtlinien und Verordnungen wie
z.B.:
- EU Richtlinie 2016/797/EG über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems
- Verordnung 2019/776/EG über die technische Spezifikation für Interoperabilität (TSI)
- Notified National Technical and Safety Rules
- Etablierte Kontakte zu nationalen Behörden, Notified und Designated Bodies
- Aufbereitung und Fachübersetzung der Dokumente sowie Beglaubigung bei Bedarf
- Koordination von Ortsterminen für statische Prüfung von Triebfahrzeugen mit Behörden, DeBo's und Infrastrukturunternehmen (EIU)
- Vereinbarungen mit Servicedienstleistern, Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), EIU sowie Werkstätten
- Planung und Durchführung von Testfahrten und Zulassungsfahrten mit Triebfahrzeugen